Allgemeine Lieferbedingungen

 

1. Allgemeines:

 
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Lieferbedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen, die vom Besteller gefordert werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Fall vor, ausser wir würden diese vom Besteller geforderten Bestimmungen ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Bis zu einer schriftlichen gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingung nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Beschränkungen in der Belieferung und Verwendung, die wir dem Besteller auferlegen, sind vom ihm bei Weiterlieferung des Liefergegenstandes Dritten zu überbinden. 

 

2. Offerten:

Unsere Offerten erfolgen freibleibend. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf unser erstes Verlangen hin sind sie uns zurückzugeben. Jeder Auftrag gilt erst nach Klarstellung aller Einzelheiten und nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen:
 
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken und gelten ab Esslingen ZH, ausschliesslich Verpackung, Porto und Versicherung. Annahme und Ausführung von Aufträgen kännen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung Erhähungen der Beschaffungskosten, durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, stärkere Währungsschwankungen und ähnliches, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Besteht die Aenderung in einer Preiserhöhung, ist der Besteller berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten. Die Fakturenbeträge sind rein netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert 30 Tagen zahlbar. Mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht dem Zinssatz für Blankokredite des Zürcherischen Zinskonveniums. Bei Zahlung mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verlangen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung. Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird wegbedungen. 

 

4. Erfüllung der Lieferung:
 
Die Lieferung gilt als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Macht der Besteller keine Angaben über die Art des Versandes, treffen wir die notwendigen Vorkehren im Namen des Bestellers. Wir empfehlen dem Besteller, bei Transportschäden zusammen mit dem Frachtführer unverzüglich ein Protokoll aufzunehmen. Wir werden dem Besteller bei der Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur jede zumutbare Hilfe gewähren. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt zu überprüfen und bei allfälligen Mängeln sofort schriftlich Mängelrüge zu erheben. 

 

5. Lieferfrist:
 
Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Offerte. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an und verstehen sich bis zum Zeitpunkt, in dem der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlässt. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse können die Lieferfristen ohne weiteres verlängert werden, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, Mobilisation, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder anderen Umständen, wie z.B. Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Betriebsunfällen, Brand und Epidemien. Der Besteller hat jedoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Frist zur nachträglichen Erfüllung angesetzt hat, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht und diese von uns nicht eingehalten wurde. Die Frist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen ist. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Ablieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall der Hindernisse zu keiner späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung für nachträgliche Unmöglichkeit oder Lieferungserschwerung wird wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten. 

 

6. Garantie:
 
Die durch uns gewährte Garantie auf unseren Produkten tritt erst in Kraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden: Der Besteller ist allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und die Betriebs- und Installationsanweisungen sind eingehalten worden. Es obliegt dem Besteller insbesondere, schädigende Umwelteinflüsse zu verhindern. Die Haftung für Schäden, die aus solchen Umwelteinflüssen entstehen, wird abgelehnt. Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar durch schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation bedingt sind. Die Haftung beschränkt sich unter Ausschluss jeder Vergütung für Folgeschäden nach unserer Wahl auf Ersatz des mangelhaften Liefergegenstandes oder auf Vergütung des Fakturawertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Für elektronische Bauelemente wie Halbleiter, Halbleiterschaltungen sowie elektronische Bauelemente gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Rechnungsstellung. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Fakturadatum schriftlich zu erheben und zu begründen. Auf keinen Fall haften wir für die Kosten der Demontage oder Neumontage, für damit verbundene Reise- und Transportkosten sowie für irgendwelche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch den Liefergegenstand selbst oder dessen Gebrauch entstehen. Aenderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf, sofern es sich nicht um Massnahmen der Schadensminderungspflicht des Bestellers handelt. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Besteller nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine Vertragspflicht. Sie entbinden den Besteller nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. 

 

7. Abbildungen: 

Gewichte und Masstabellen: Wir behalten uns vor, von Abbildungen, Gewichten und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen, sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig zeigt und der Einsatz der Ware beim Besteller dadurch nicht beeinträchtigt wird. 

 

8. Eigentumsvorbehalt: 

An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Ist der Besteller in Verzug, können wir die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen. 

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Zürich, oder nach unserer Wahl das Domizil des Bestellers oder jeder andere gesetzliche Gerichtsstand. Der Besteller wählt Zürich als Spezialdomizil zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Checks. Bei allfälligen Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts anwendbar. 

 

10. Aenderungen:

Aenderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Erklärungen bedürfen der Schriftform. 

 

Dr. Marino Müller AG & Dr. Marino Müller Systems AG, Egg ZH, den 1.12.2016

 

Terms & Conditions - pdf